Onlineshop Logistik: ein Bestand, viele Kanäle, kein Überverkauf

Onlineshop Logistik hat drei typische Lecks. Erstens Überverkauf: Shop, Amazon.de, Otto und Kaufland zeigen einen Bestand, der seit dem Morgen nicht mehr stimmt. Zweitens der Packtisch: Etiketten werden von Hand erstellt, der Paketdienst nach Gefühl gewählt. Drittens Retouren: Sie stapeln sich, und die Ware darin ist für den Verkauf unsichtbar.

Diese Seite ist für Onlinehändler und Marken mit eigenem Lager, deren Webshop Logistik und E-Commerce Logistik über einen eigenen Shop und Marktplätze läuft. Die Details zu einzelnen Abläufen finden Sie auf den Seiten zu Kommissionierung, Warenwirtschaft und Retourenmanagement im Onlineshop.

FIGUR 1Drei Lecks im Onlinehandel

Seitlich wischen, um die ganze Abbildung zu sehen.

LagerÜberverkauf:Kanäle sehenalten BestandEtiketten vonHand: Fehler amPacktischRetouren liegen:Ware nichtverkaufbarLagerein Bestand füralle KanäleVersand nachRegelRetoure geprüft,sofort verfügbar

Onlineshop Logistik: ein Bestand für Shop und Marktplätze

Der Bestand wird an einer Stelle geführt, im Lager, wo die Ware tatsächlich liegt. Shop und Marktplätze bekommen von dort den verfügbaren Bestand, also ohne das, was schon reserviert ist. Angebunden werden Onlineshops wie Shopify, Shopware, Magento, WooCommerce und PrestaShop und Marktplätze über ChannelEngine oder Channable (Marktplatz Anbindung).

Im Auftragsmanagement von BizBloqs legen Sie die Verfügbarkeit je Verkaufskanal und einen Sicherheitsbestand je Kanal fest. So verkaufen Sie nie mehr, als Sie haben. Warum es klug ist, online etwas weniger anzubieten, als im Regal liegt: Verkaufen Sie weniger, als Sie haben.

Kommissionieren und Versenden

Kleine Aufträge bündeln. Viele Onlinebestellungen mit einem oder zwei Artikeln werden in einem Rundgang kommissioniert (Batch-Kommissionierung), ohne dass die Zuordnung zum einzelnen Auftrag verloren geht.

Geführt per Scanner. Aushilfen in der Hochsaison sehen auf dem Scanner, was zu tun ist, und arbeiten schneller selbstständig.

Versand nach Regeln. Der Paketdienst wird je Sendung nach Ihren Regeln gewählt, und das Etikett wird gedruckt, wenn das Paket fertig ist. Ob DHL, DPD, GLS oder Hermes entscheidet nicht mehr der Packer.

Retouren zurück in den Verkauf

Rücksendungen werden gescannt, mit Grund erfasst, geprüft und eingestuft: verkaufbar, Aufbereitung, Abschreibung. Einwandfreie Ware ist danach sofort wieder verfügbar. Weil Kunden nach einem Widerruf ihr Geld zügig zurückbekommen müssen, zahlt sich ein schneller Ablauf doppelt aus.

Verpackungsgesetz und LUCID: was Onlinehändler wissen sollten

Wer in Deutschland gewerblich mit Ware befüllte Verpackungen erstmals in Verkehr bringt, und dazu zählen auch Versandkartons, Füllmaterial und Klebeband, muss sich in der Regel vor dem Verkauf im LUCID Verpackungsregister der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren und sich an einem dualen System beteiligen. Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister prüfen inzwischen, ob ihre Händler registriert sind.

Das Lager hilft dabei auf eine praktische Art: Wenn Verpackungsmaterial als Artikel geführt und beim Packen abgebucht wird, wissen Sie, wie viel Karton und Füllmaterial Sie tatsächlich in Verkehr gebracht haben. Welche Pflichten im Einzelnen für Sie gelten, klären Sie mit der Zentralen Stelle oder Ihrem Berater.

Wenn Sie einen Fulfillment-Dienstleister nutzen

Viele Onlinehändler lagern ganz oder teilweise bei einem Dienstleister. Für dessen Seite der Arbeit gibt es eine eigene Seite: E-Commerce Fulfillment. Weitere Betriebsmodelle finden Sie unter Branchensoftware.

Zwei Fragen zu Ihrem eigenen Lager

Wie viele Bestellungen mussten Sie im letzten Monat stornieren, weil der Artikel schon weg war?

Wie viele Tage liegt eine Retoure bei Ihnen, bis sie wieder verkaufbar ist?

Muss ich mich als Onlinehändler im LUCID Verpackungsregister registrieren?
Wer in Deutschland gewerblich mit Ware befüllte Verpackungen erstmals in Verkehr bringt, also auch Versandkartons und Füllmaterial, muss sich in der Regel vor dem Verkauf bei LUCID registrieren und sich an einem dualen System beteiligen. Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister prüfen das. Ob und wie es Sie betrifft, klären Sie mit der Zentralen Stelle Verpackungsregister oder Ihrem Berater.
Wie verhindere ich, dass ich auf Amazon.de verkaufe, was im Shop schon weg ist?
Mit einem Bestand für alle Kanäle, der Reservierungen sofort weitergibt. Und mit einem Puffer: Online wird etwas weniger angeboten, als im Regal liegt.
Wie schnell kommen Retouren zurück in den Verkauf?
So schnell, wie sie geprüft werden. Ein fester Ablauf mit Scan, Prüfung und Einstufung bringt einwandfreie Ware am selben Tag zurück in den verfügbaren Bestand.
Für wen gilt das Verpackungsgesetz?
Für alle, die in Deutschland gewerblich mit Ware befüllte Verpackungen erstmals in Verkehr bringen, also auch Onlinehändler mit Versandkartons, Füllmaterial und Klebeband. Sie müssen sich in der Regel vor dem Verkauf im LUCID Verpackungsregister registrieren und sich an einem dualen System beteiligen. Welche Pflichten im Einzelnen für Sie gelten, klären Sie mit der Zentralen Stelle Verpackungsregister oder Ihrem Berater.

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